Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers in Griechenland Die ständige Rechtsprechung der griechischen Gerichte gewährte mangels Gesetzgebung, unter Voraussetzungen dem ausschließlichen Vertragshändler –Distributor einen Ausgleich durch die analoge Anwendung des Art. 9 des Präsidialgesetzes 219/1991 über den Handelsvertreter. Gemäß Art. 14 des Gesetzes 3557/2007 wurde vorgesehen, dass die Bestimmungen des Präsidialgesetzes 219/1991 analog auf die […]
https://patsatzi-tzamtzi.gr/wp-content/uploads/2016/04/t54t45t5.jpg00ad_patstzihttps://patsatzi-tzamtzi.gr/wp-content/uploads/2016/04/t54t45t5.jpgad_patstzi2016-07-22 10:01:202016-07-22 10:01:20Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers in Griechenland
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters wird von Art. 9 des Präsidialgesetzes 219/1991 geregelt. Zur Anwendung der Bestimmungen des Präsidialgesetzes 219/1991 braucht der Handelsvertretervertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden. Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Präsidialgesetzes 219/1991. Der Ausgleichsanspruch entsteht, wenn alle gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind: a) […]
https://patsatzi-tzamtzi.gr/wp-content/uploads/2016/04/t54t45t5.jpg00ad_patstzihttps://patsatzi-tzamtzi.gr/wp-content/uploads/2016/04/t54t45t5.jpgad_patstzi2016-07-19 08:35:202017-11-21 10:20:47Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in Griechenland.
Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers in Griechenland
/in Unkategorisiert /von ad_patstziDer Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers in Griechenland Die ständige Rechtsprechung der griechischen Gerichte gewährte mangels Gesetzgebung, unter Voraussetzungen dem ausschließlichen Vertragshändler –Distributor einen Ausgleich durch die analoge Anwendung des Art. 9 des Präsidialgesetzes 219/1991 über den Handelsvertreter. Gemäß Art. 14 des Gesetzes 3557/2007 wurde vorgesehen, dass die Bestimmungen des Präsidialgesetzes 219/1991 analog auf die […]
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in Griechenland.
/in ΝΕU /von ad_patstziDer Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters wird von Art. 9 des Präsidialgesetzes 219/1991 geregelt. Zur Anwendung der Bestimmungen des Präsidialgesetzes 219/1991 braucht der Handelsvertretervertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden. Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Präsidialgesetzes 219/1991. Der Ausgleichsanspruch entsteht, wenn alle gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind: a) […]