PROFIL
Im Oktober 2011 wurde unsere Kanzlei unter der Form einer Anwaltssozietät von den Rechtsanwältinnen Frau Niovi Patsatzi und Frau Viktoria Tzamtzi gegründet. Allerdings ist unsere Kanzlei schon seit 1999 aktiv. Die Gründungsmitglieder sind auch dieselben, die vom Jahr 1995 als Mitarbeiter des inzwischen verstorbenen Professoren für Handelsrecht Onufrios Farmakidis der Panteion-Universität Athen ihr wertvolles Wissen und Erfahrung seit 1999 einfließen lassen.
Das wissenschaftliche Wissen, die Erfahrung durch die langjährige Beschäftigung mit dem Beruf des Rechtsanwaltes und die Berufsethik, sind die drei Säulen, auf denen die Bedienung unserer Mandanten stützt.
Die Anwälte unserer Kanzlei sind u.a. auf den Gebiet des Handels- und Arzneimittelrechts hochqualifiziert. Sie pflegen ihre berufsbezogene Kompetenzerweiterung durch Fort- und Weiterbildung in Griechenland und im Ausland. Durch mehrjährige Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien in Großbritannien und Deutschland bietet unsere Kanzlei direkte und qualitative kundenorientierte Dienstleistungen in Griechenland und im Ausland an.
Unsere Mandanten sind griechische und deutsche große und mittlere Handelsunternehmen, die einerseits Medikamente und medizinische Ausrüstung und andererseits Verbrauchsgüter (Kosmetika, Rauch, Lebensmittel, Getränke und Wasser) sowohl in Griechenland als auch im Ausland vertreten. Das Engagement unserer Kanzlei gilt selbstverständlich gleichermaßen den Unternehmen und die natürlichen Personen, die uns ihre Rechtsangelegenheiten anvertrauen. Aufgrund der breitgefächerten Kundschaft kann unsere Kanzlei Rechtsfälle in fast allen Rechtsbereichen übernehmen, wie z.B. Prüfung der Unternehmen zum Zweck ihrer Teilnahme an der Börse, Verschmelzung von Aktiengesellschaften, Teilnahme an internationales Schiedsgerichtsverfahren u.a.
Wir bilden mit unseren Mandanten ein dauerhaftes Zuverlässigkeitsverhältnis und bieten persönliche Beratung mit Aufmerksamkeit zum Detail und Anpassung an ihre Bedürfnissen unter Einhaltung hoher ethischer Maßstäbe an.
Gemäß den Verhaltenskodex für Anwälte (Art. 40 des griechischen Gesetzes 4194/2013) ist weder die Benennung unserer Mandanten, noch die Aufführung der Anzahl unserer Gerichtsfällen oder der Erfolgsquoten bei Gerichtsverfahren erlaubt.