Gesellschaftsrecht
Die Unternehmenslust ist global mit der Gründung und Betrieb von Gesellschaften des Handelsrechts verbunden, da durch die Zusammenarbeit mehrerer Personen die besten Ergebnisse in Bezug auf die Entwicklung, Herstellung und Forderung der Produkte erreicht werden können. Die Gesellschaften genießen außerdem meistens, entsprechend ihrer Form, finanzielle Vorteile.
In Griechenland ist die Form und Zahl der Gesellschaften gesetzlich beschränkt. In diesem Rahmen hat unsere Kanzlei im Jahr 2000 unter der Initiative der Industrie –und Handelskammer Athen, 16 dreisprachigen Handbücher über die Gründung und den Betrieb von inländischen und ausländischen Gesellschaften verfasst, die die wesentlichen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft in Griechenland beinhalteten. Sicherlich erfolgten seit 2000 mehrere Änderungen im Rahmen der Gründung der Gesellschaften in Griechenland mit dem Ziel die Gründung einer Gesellschaft zu vereinfachen und beschleunigen. Außerdem wurde noch eine neue Gesellschaftsform vorgesehen, die der privaten Kapitalgesellschaft.
Unsere Kanzlei betreut und unterstützt ihre Mandanten zur Gründung einer Gesellschaft in Griechenland (z.B. offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, private Kapitalgesellschaft).