Immobilien –Gewerbliche Mietverträge
Die Immobilien sind ein wesentlicher Teil des Vermögens. Trotz der Tatsache, dass durch neue Vorschriften der Staat keinen Grund für die Teilnahme eines Rechtsanwaltes bei der Übertragung-Veräußerung einer Immobilie sieht, wenn der Preiswert nicht sehr hoch ist, ist die Bürokratie bei einer Übertragung meistens chaotisch. Die Gefahr einer Verwicklung bei der Veräußerung einer Immobilie ist hoch. Aus diesen Gründen ist die Beteiligung eines Rechtsanwaltes wesentlich, so gering der Preiswert auch sein mag.
Bei Immobiliengeschäften bieten wir Rechtsberatung an. Wir überprüfen die eventuell auf der Immobilie liegenden Belastungen und die Eigentumstitel.
Außerdem geben die Immobilien ein wesentliches Einkommen, insbesondere wenn sie für einen gewerblichen Mietvertrag genützt werden. Der Vermieter möchte seine Immobilie und sein Einkommen schützen. Für den Mieter sind seine Mieträume das Instrument für die Förderung seiner Geschäfte. Er investiert seinerseits Zeit und meistens viel Geld. Folglich soll der Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags nicht auf vorgeschriebenen Bestimmungen gestützt werden, sondern er soll sich sich durch Verhandlung zwischen den Parteien ergeben, so dass die Interessen beider Parteien geschützt werden.
Im Bereich der gewerblichen Mietverträge bieten wir Rechtsberatung im Rahmen der Verhandlung zum Abschluss eines Mietvertrags an, sowie Rechtsvertretung unserer Mandanten vor Gericht unter anderem bei der Ausstellung einer Verfügung zur Wiedergabe der Mieträume wenn der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder im Fall einer Klage zur Anpassung der monatlichen Miete.