Warenzeichen und Patente
Die Waren und Dienstleistungen sollen sich von anderen gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistung unterscheiden, damit sie erfolgreich auf den Markt vertrieben werden. Die neuen Erfindungen sind von wesentlicher Bedeutung, da durch ihre Nutzung Produkte hergestellt werden, die sich von anderen «traditionellen» wegen ihrer Innovation unterscheiden.
Die Anmeldung und Eintragung der Marken und Erfindungen sowohl im Inland als auch gemeinschaftlich oder international ist der erste Schritt für den erfolgreichen Vertrieb eines Produktes oder die Anbietung einer Dienstleistung, so dass jeder sicher sein kann, dass niemand den Erfolg seines Produktes nützen wird, indem er eine gleiche oder ähnliche Marke oder Erfindung zugunsten von unbekannten Produkten nützen wird. Die Eintragung einer Marke scheint heute einfach, aber vorher soll auf nationale, europäische und internationale Ebene geprüft werden, ob die Marke die angemeldet werden wird, nicht an eine andere schon eingetragene Marke verstößt. Folglich wird der Inhaber einer Marke vor Hindernissen und relevanten Kosten für die Einlegung von Einreden geschützt.
Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf den Bereich der Marken und arbeitet seit langem mit einer multinationalen Kanzlei zusammen in diesem Bereich. Anmeldung von Warenzeichen erfolgt dementsprechend (inländisch, international, gemeinschaftlich) vorschriftsgemäß. Fälle von Verletzungen bestehender Markenrechte werden demnach zuverlässig untersucht. Gegen die Ablehnung der Anmeldung kann Widerspruch eingelegt werden, so dass die zuständige Behörde in Griechenland oder im Ausland die Anmeldung erneut prüft.